Aw: Aufruf zu einer 'Gemeinsamen Erklärung'

22.01.2008 12:36:34

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
meiner Ansicht nach bewegen Sie sich hier auf sehr dünnem Eis.

Zum 01.07.2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft und
löst damit das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Im RDG ist der
Versicherungsberater nicht mehr aufgeführt. Zur Begründung heisst es vom
BMJ:

Zitat: Die graduelle Abstufung der beim Abschluss von
Versicherungsverträgen beteilgten Berufe vom Versicherungsvertreter über
den versicherungsmakler zum unabhängigen Versicherungsberater kann für
den Versicherungsnehmer gerade bei einer einheitlichen gesetzlichen
Regelung transparent gemacht werden. / Zitatende

Die einheitliche, gesetzliche Regelung ist durch die Erweiterung des §34
GewO geschaffen worden.
Für den Gesetzgeber gibt es somit nur noch drei Arten von
"Versicherungsberatenden Berufen"
1. Vermittler, Auschließlichkeit, darf nur Provision erhalten
2. Versicherungsmakler, vertritt Kunde, erhält für den
vermittlungserfolg vom VU eine Courtage, darf Personen die nicht
verbraucher sind gegen Entgelt beraten.
3. versicherungsberater, vertritt Kunde, erhält Entgelt vom Kunden, darf
keine Provisionen/Courtagen entgegennehmen.

Meine Interpretation hierzu:
1. Es gibt keine (darf keine) Honorarberater geben, die Versicherungen
vermitteln oder über diese beraten. Wenn jemand eine Versicherungen
vermitteln will und/oder den Kunden zu Versicherungen berät, hat er ein
Gewerbe nach einem Absatz des 34er anzumelden.
2.Versicherungsmkaler dürfen nur bei einem Nichtverbraucher eine
Beratung/Vermittlung gegen zusätzliches Entgelt verlangen.
Alles andere was mit der Haupttätigkeit eines versicherungsmaklers zu
tun hat ist durch eine mögliche Courtage des VU abgegolten. Aus meiner
Sich sind deshalb sämtliche Pauschalen/serviceentgelte etc. die
irgendetwas mit Versicherungen zu tun haben rechtswidrig.
(KFZ-vergleiche erstellen, VERSORGUNGSSTATUS ZU ERSTELLEN- dieser wird
ja gemacht um eine mögliche Lücke zu entdecken, die dann über z.B. eine
versicherung geschlossen wird-sind aus meiner Sicht alles Tätigkeiten,
die mit dem Berufsbild des versicherungsmaklers einhergehen)

MfG

[Name ausgeblendet]

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