BAUFI

16.02.2011 10:48:29

Hallo,

Gestern gab es ja die Meldung dass Kontoführungsgebühren auf
Kreditkonten gesetzeswidrig sind. Dies wurde auch bei einer bestehenden
BAUFI an die Bank weitergeleitet. Diese hat jetzt geantwortet, dass sie
das Urteil zur Kenntnis genommen hat und die zuviel bezahlten
Kontoführungsgebühren wieder zurückerstattet, allerdings greift die
Verjährung und die wollen nur die letzten drei Jahre zurückzahlen und
nicht vorher.

Hat die Bank recht, oder könnte man auch argumentieren, dass der Kunde
erst Gestern mit der Veröffentlichung des Urteils Kenntnis von der
Gesetzeswidrigkeit erlangen hat und somit die Verjährung erst im Jahr
2011 greift?

Dies soll keine Rechtsberatung werden, sondern nur die private Meinung.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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