BGH-Urteil Bankberatung

25.01.2006 09:19:13

Guten Morgen Kollegen,

Nachdem mich meine Frau [Name ausgeblendet]widerwillig die Tageszeitung lesen
lies, fiel mir doch ein Artikel auf, den ich doch sehr bemerkenswert
finde.
Und zwar;

AZ:XI ZR 320/04 Quelle Freie Presse

“Banken sind nicht verpflichtet, den Inhalt von Beratungsgesprächen mit
Anlegern schriftlich festzuhalten.“

Damit wurde die Klage einer Bankkundin abgewiesen. Laut Urteil muss sie
selbst den Beweis für eine fehlerhafte Beratung erbringen.

Für die Richtigkeit des Inhalts dieses Artikels übernehme ich keinerlei
Haftung und rechtliche Verpflichtung.

Nun ja, Lobby hatte schon immer was in Deutschland.

MfG

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...