BGH: Wirksame Kündigung nach § 178h II S. 1 VVG?
03.12.2004 07:14:17
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht interessant für Sie. Leitsatz:
"§ 178h II S. 1 VVG setzt für wirksame Kündigung nicht voraus, dass
Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt seiner gesetzlichen
Versicherungspflicht nachweist"
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=116461
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Grüße
[Name ausgeblendet]
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