BU-Leistungsszenario

21.10.2003 08:56:52

Geehrte Listenteilnehmer,

schon oft wurde über die BU hier berichtet, diesmal jedoch stellt sich eine
Frage, die ich bereits versucht habe mit der BfA und anderen Trägern des
gesetzlichen Sozialsystems zu lösen, was jedoch ein wenig kompliziert
erscheint. Ich stelle die Frage, wie die Leistung der BfA, die weitere
Bezahlung der SV-Beiträge, die zu ermittelnde Bedarfsumme eines VN aussieht,
der eine private BU abschließen möchte. Ich gebe folgende Daten vor:

Mann, Dipl.-Betriebswirt (Studium, Akademiker) verdient brutto ca. €
7.500,--, netto erhält er knapp € 5.000,--. Von der BfA erhielt er den
Bescheid, dass er bei voller Erwerbsminderung eine Rente von ca. € 1.200,--
erhalten würde. Der gute Mann ist geboren 1959 hat also noch Ansprüche auf
BU. Seitens seines AG bekommt er noch eine Betriebsrente, die im BU-Fall
eine aktuelle Leistung von ca. € 400,-- vorsieht. Die Absicherung sollte bis
zu dem 65. Lebensjahr des VN gegeben sein. Da der gute VN mehrere Immobilien
besitzt, die er heute noch steuerlich abschreibt, ist sein Nettoeinkommen
noch etwas höher als bspw. in drei Jahren, wenn die Fristen verstrichen
sind. Der Gesundheitszustand des VN ist normal, einer privaten Deckung der
Lücken dürfte also nichts im Wege stehen. Im übrigen ist unser VN privat
KV-versichert.

Nun stellen sich jedoch im Beratungsgespräch folgende Fragen:

1. Besteuerung der Renten: Da die BU-Renten der abgekürzten Leibrenten gem.
§ 55 EstDV zugeordnet werden, geht ein kleiner Teil ab den Fiskus.
Da dieser Teil bei zunehmender Laufzeit immer geringer wird, stellt sich die
Frage, wie viel höher die Absicherung der privaten BU-Rente sein darf um
diese Euro zu versichern.
2. Im Leistungsfall wird der private BU-Vertrag beitragsfrei gestellt. Die
Rente wird netto ausbezahlt, der VN ist verpflichtet die Steuern an das FA
abzuführen. Er muss jedoch alle Verträge weiterbezahlen, die nicht mit einer
Beitragsbefreiung ausgestattet wurden und auch die KV muss nun voll selber
bezahlt werden. (Auch hier die Frage, darf der AG-Anteil der PKV in die
BU-Rente einkalkuliert werden?)
3. Sozialversicherungsbeiträge: Welche Beiträge bspw. RV müssen noch weiter
bezahlt werden? Laut BfA würde keine weitere Beitragszahlung im BU-Fall
erfolgen, die BU-Rente (unterstellt sie würde bis zum 65. Lebensjahr laufen)
würde dann in eine Altersrente umgewandelt. Diese jedoch müsste doch
erheblich geringer sein, als die jetzt prognostizierte, da doch keine
weitere Zahlung der Beiträge erfolgen würde. Oder irre ich hier? Ferner
sagte die BfA, dass auch ein Zuschuss von max. 8% der zu erhaltenen EM-Rente
für die PKV beigesteuert werde, maximal jedoch Beitrag x,--. Wie kann der VN
dann seine Alterrentenansprüche weiter ausbauen, was kann freiwillig hinzu
gezahlt werden? Sollte der Gesamtanspruch der BfA-Rente, der Betriebsrente
und der privaten BU-Rente deutlich (10%) über dem tatsächlichen
Nettoeinkommen liegen, was passiert dann? Wer kürzt hier wegen des
Bereicherungsverbotes?

Sollte jemand einen Link haben oder einen solchen Leistungsfall einmal in
einem Zeitstrahl erstellt haben, so wäre ich für Hinweise sehr dankbar. Im
übrigen stellt sich das gleiche Problem bei der Annahme, dass der VN
freiwilliges Mitglied in der GKV wäre. Hier würden ja die Beiträge direkt
von der gRV an die KV abgeführt, was jedoch wiederum zu weiteren Löchern in
der BU-Absicherung führen würde.

Also liebe BU-Spezis, hattet Ihr schon einmal eine solchen Fall, den ihr
vielleicht begleitet habt oder existieren Charts zu solchen Szenarien? Allen
die sich jetzt schon Gedanken machen, danke ich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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