BU: Verweisung nach Umschulung
Herr [Name ausgeblendet]nach den Auswirkungen einer Umschulung auf die
Verweisungsmöglichkeit des VR:
Dazu fand sich vor einiger Zeit ein interessantes Urteil:
Hotelköchin wird BU, Umschulung zur Hotelbetriebswirtin, VR muss lt. OLG
Köln weiterzahlen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand haben bzw. für die
laufende Rechtsprechung übernommen wird - meines Erachtens geht das über den
Verbraucherschutz hinaus und stellt eine Bereicherung dar. Selbst wenn eine
konkretisierte Verweisung zu unterstellen ist: Eine Betriebswirtin wird dem
Beruf der Köchin in sozialer und wirtschaftlicher Ebene doch allemal gerecht.
Auf der anderen Seite ist die Argumentation der Richter auch bestechend:
Warum sollte ein BU-Renter, der sich freiwillig weiterbildet bzw. umschulen
lässt, schlechter gestellt werden als der "faule" BU-Rentner, der sich seinem
Schicksal hingibt?
Gruß,
[Name ausgeblendet]
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