BU

28.06.2004 11:54:35

Hallo werte Kollegen,

bezüglich BU heute meine Frage und die Bitte um Meinungen.
Sohnemann eines Kd. geht zum Bund und danach zum Studium.
Eine Berufsausbildung hat er nicht, nur Abitur.
Es gibt ja VU´s, die die BU für Schüler und Studenten anbieten, andere mit
der Sonderklausel EU.
Nach meiner Auffassung kann, da mangels Berufsausbildung, eine BU im Sinne
dieser doch garnicht greifen, sondern nur EU.
Was haltet Ihr von der BU für Schüler und Studenten und kennt jemand einen
Fall, wo Leistungen aus dieser BU an ein junges Menschenkind gezahlt werden,
oder worden sind.

MfG

[Name ausgeblendet]

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