BVVB e.v: ... Raus aus der Lebens-Police - ohne Schaden

02.03.2005 10:43:33

Hallo Liste!

Unter nachstehendem Link finden Sie eine Info über die Verlängerung der Widerspruchsfrist für nach dem 10.12.2004 "abgeschlossenen" Anträgen.

http://www.experten.de/epnNews.asp?intZNewsID=3092

Was halten Sie von der Formulierung : "Der Gesetzgeber hat diese Frist auf 30 Tage verlängert" sagt Versicherungsberater Karl Eberhardt, "sie gilt aber nur für Anträge, die nach dem 10.12.2004 abgeschlossen wurden".

Nach meinem Verständnis kann ich wohl etwas beantragen aber keinen Antrag abschließen. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn er von beiden Vertragspartnern akzeptiert wurde. Dieses geschieht in der Regel durch Unterschrift. Meiner Meinung nach ist die obige Aussage eine sehr unqualifizierte Äußerung eines Versicherungsberaters
Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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