Basisrente für einen Mann der nicht in die KVdR kommt

15.07.2020 16:02:37

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich würde ihn gerne einen Gedankengang zur Basisrente vorstellen und Sie fragen, ob meine Gedanken Ihrer Meinung nach richtig sind oder ob ich etwas übersehen habe und letztlich, ob Sie eine Idee haben, wie mein Mandant noch etwas rentables für die Altersvorsorge tun kann.
Er ist 54 Jahre alt und war bis jetzt selbstständig und in der PKV. Jetzt möchte er in ein Angestelltenverhältnis eintreten, wird versicherungspflichtig in der GKV und möchte das auch (Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht gewünscht) und will etwas für die Altersvorsorge tun. Im Rentenalter wird er in der GKV freiwillig versichert sein und aufgrund seiner schon bestehenden Basisrentenversicherung und der Ansprüche, die er bei der Deutschen Rentenversicherung erwerben wird, insgesamt so viel Rente bekommen, dass er noch ein wenig Steuern zahlen musst.
Ich habe ihm von der Fortführung seiner Basisrentenversicherung abgeraten, da er zwar eine Steuerersparnis von grob 35 % haben wird, im Rentenalter aber ca. 19 % Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen hat und darüber hinaus zwischen 15 und 20 % Steuern und wenn er bis dahin seine deutlich besser situierte Lebenspartnerin heiraten sollte sogar 20-25 % Steuern zahlen müsste. Finden Sie das richtig? Die Vorteile in der Sparphase werden also komplett aufgefressen. Stattdessen habe ich ihm empfohlen eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Die rechnet sich mit dem Arbeitgeberzuschuss auf jeden Fall. Er möchte aber noch zusätzlich etwas für die Altersvorsorge tun. Haben Sie vielleicht eine Idee, was man da unter Renditegesichtspunkten am besten machen sollte? ETF Fonds?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und sende viele Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...


15.07.2020 18:16:19

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wer im Rentenalter weiter als Arbeitnehmer mehr als nur in einem Minijob
beschäftigt ist, ist (weil vorrangig) pflichtversicherter Arbeitnehmer und
nicht freiwillig versicherter Rentner. Damit muss er auf eine Basisrente
keine GKV-Beiträge zahlen, aber auf eine Betriebsrente.

Wenn möglich, sollte er die beitragsfreie Basisrente schon ab 60 beziehen,
und mit einem sofort stark wirkenden Überschussystem, dann hat er sie auf
jeden Fall einige Jahre ohne GKV-Abzug, bei zudem geringerem steuerbarem
Anteil, und später ist sie auch niedriger mit daher geringerem GKV-Abzug.
Wenn er diese Basisrente ab 60 dann zudem anderweitig investiert, hat er in
der Gesamtbetrachtung dann auf jeden Fall die "Rendite" nochmals gesteigert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

15.07.2020 18:59:02

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

wieso sollte/ will sich Ihr Mandant sich eigentlich freiwillig in de GKV
versichern?
Wäre es da nicht sinnvoller in den Standardtarif zu wechseln? - soweit noch
in der alten Welt!
Hierzu verweis ich auch auf die zig Ausführungen von Herrn [Name ausgeblendet]!!

Insoweit wäre es doch sinnvoll die bestehende BASIS-Rente (Rechnungszins?)
weiterzuführen und zusätzlich die steuerlichen Vorteile von Riester voll zu
nutzen!
Denn wie Sie schon sagen, der kommt nicht in die KVdR - wobei ich das an
Ihrer Stelle mit einen Termin bei der GRV konkret mit Ihrem Mandanten dort
abklären würde!? (2/3 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens...) - er hat doch
GRV Ansprüche, wie Sie schreiben!

Letztlich ist es dann doch völlig egal, wenn er in der PKV bleibt, was er
dann im Rentenalter einnimmt.
Zudem wäre erstmal abzuklären ob er überhaupt in die KVdR seine Frau [Name ausgeblendet],
soweit dies zutreffend ist oder wäre?

Ich denke dass sollte man erst genauer alles prüfen, auch die Frage an den
Mandanten, wieso lieber freiwillig in der GKV statt privat, bevor man da
konkrete Empfehlungen abgibt!?

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

15.07.2020 18:58:47

Ein freundliches Hallo Herr [Name ausgeblendet],

zunächst zu Ihrer Sicherheit und Haftung; ; Dokumentieren Sie die
bestehende Versorgung, sowie auch die Kundenwünsche und Verlauf gut.

Die Frage nach ETF, Fonds und welch Spielereien würde sich mir nicht
stellen. Fragen Sie den Kunden, ob ihm Sicherheit wichtig ist. Und über 90
% aller Kunden finden Sicherheit wichtig, weil Sie Ihn genau an dieser
Stelle sensibel machen.

Und dann verkaufen Sie ihm eine Fondsrente mit 80, 90, oder auch 100 %
Beitragsrendite und dokumentieren auch das. ;-)

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

16.07.2020 12:57:13

Hallo Kollegen,

unter Renditegesichtspunkten empfehle ich zwei Investmentfonds mit
langjährig guten Ergebnissen:
Robeco Gl.Consumer Trends D EUR (WKN A0CA0W) und
MSIF Global Opportunity A USD (WKN A1H6XK) .
Jederzeit ist eine Rente in Form eines Auszahlplans möglich. Wenn die
regelmäßige Auszahlung unterhalb des Wertzuwachses (also vielleicht bei 8 %
p.a.) gewählt wird, bleibt sogar das Kapital erhalten. Es spielt bei der
jeweiligen geringen monatlichen Entnahme keine Rolle, ob die Kurse der Fonds
einige Zeit um 20 oder 30 % sinken. Zusätzlich kann man die Fonds mit dem
Stop & Go Professional®System gegen größere Kursverluste absichern. Beiträge
für die Gesetzliche Krankenversicherung werden natürlich nicht abgezogen.
Nur etwas Steuer ist zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

16.07.2020 16:21:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung werden natürlich nicht
abgezogen. Nur etwas Steuer ist zu zahlen."

Eher: die GKV wird für die Beitragsbemessung als freiwillig versicherter
Rentner einen Fragebogen schicken und die EKSt-Erklärung anfordern. Und dann
auch für laufenden Einkünfte oder regelmäßige Entnahmen aus den Fonds
Beiträge verlangen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

19.07.2020 23:18:53

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

bei versicherungspflichtigen Rentnern und Arbeitnehmern gelten lediglich
Arbeitseinkommen und Rente als beitragspflichtige Einnahmen, vgl. §§ 226 und
237
SGB V. Bei freiwillig Versicherten wird gem. § 240 SGB V die gesamte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten berücksichtigt, daher
können hier auch
Zinseinkünfte und Mieteinnahmen herangezogen werden.

Investmentfonds werden besteuert entsprechend ihren Ausschüttungen und
Kursgewinnen. Unabhängig von irgendwelchen Auszahlungen bzw. Entnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

20.07.2020 13:04:04

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

gem. "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 20. März 2020" des GKV-Spitzenverbandes sind neben Zinsen auch Dividenden (bei Fonds Ausschüttungen) und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren beitragspflichtig bei Freiwillig Kranken-Versicherten, bis insgesamt zur Beitragsbemessungsgrenze.

Auf die steuerliche Behandlung kommt es danach nicht an.

Auf die tatsächliche Entnahme auch nicht, so dass auch realisierte thesaurierte Gewinne etwa anläßlich Umschichtungen zu erfassen sind. Und zwar brutto, also ohne Steuerabzug.

Anzugeben sind diese Einnahmen in einem Fragebogen der Krankenkasse.

Der Einkommensteuerbescheid kann der Krankenkasse aber aufzeigen, ob vielleicht beim Ausfüllen des Fragebogens noch etwas vergessen wurde.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

25.08.2020 10:35:16

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der sehr umfangreichen Korrespondenz zu dem oben genannten Thema wurde unteranderem berichtet, dass die Barmer von in der GKV freiwillig versicherten Rentner keine Beiträge auf die Basisrente erheben würde. Das konnte nicht sein und war für mich Anlass, bei der Barmer nachzufragen. Ein Mitarbeiter der Barmer hat mir erklärt, dass ein freiwillig versicherter Rentner natürlich Beiträge auf seine Basisrentenversicherung zahlen muss und dass dies nur dann nicht der Fall ist, wenn es sich um ein Versehen handelt oder wenn es, wie es schon einmal vorgekommen sein soll, angeblich im Steuerbescheid nicht expliziet und deutlich genug ausgewiesen worden ist. Insofern gilt also für die Barmer, wie für alle Gesetzlichen Krankenkassen, dass freiwillig versicherte Rentner auf all ihre Einkünfte GKV-Beiträge zahlen. Im Falle der Basisrente muss nur der ermäßigte Beitragssatz gezahlt werden.

Auf der Seite der TK gibt es zwei Merkblätter
- Als Rentnerin bzw. Rentner gut bei uns versichert
- Als Rentnerin oder Rentner freiwillig TK-versichert .. da steht alles drin!

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

25.08.2020 11:45:51

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

keine Krankenkasse kann hier eigene günstigere Regelungen zu den Beiträgen
treffen. Denn die KK zieht die Beiträge (bis auf ihren sogenannten
Zusatzbeitrag) nur für den Gesundheitsfonds ein, ohne davon mehr als eine
Gebühr für den Einzug behalten zu dürfen.

Vom Gesundheitsfonds erhält sie dann Beträge im Rahmen des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, die mit der ursprünglichen
Höhe der Beitragszahlung nicht zusammenhängen.

Würde die KK - etwa Barmer - also auf Beiträge verzichten, würde dies
lediglich zu geringeren Zahlungen an den Gesundheitsfonds führen, also nur
zu dessen Lasten gehen.

Der korrekte Beitragseinzug wird daher auch geprüft.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...