Befreiung von § 181 BGB

02.02.2006 18:02:45

Liebe Kollegen,

nun lese ich immer wieder in div. Maklerverträgen / Vollmachten den Passus
„Der Makler xy ist von den Bestimmungen des § 181 BGB (Insich Geschäft)
befreit“.

Dies hatte ich auch erst mal so übernommen (was alle machen kann ja nicht
schlecht sein) habe aber nun nach juristischer Betrachtung die Einsicht
gewonnen das es eher negativ wäre.

1.) Überraschende Klausel, würde so also eh kaum wirken

2.) Lässt auf neg. Praktiken schließen, und könnte somit zur Verstimmung
bei pot. Kunden führen.

Meien Frage nun:

Wer arbeitet hiermit, und vor allem „warum“?

Wann macht es Sinn, braucht man es?

Kann ich einfach drauf verzichten?

Vielen lieben Dank

[Name ausgeblendet]

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