Berufsgenossenschaft

02.11.2005 18:59:10

Hallo Liste,

folgender Sachverhalt, Kunde hatte vor 1 Jahr einen Arbeitsunfall bei
dem eine Behinderung von 20% seitens der BG festgestelt wurde. Der Kunde
ist 58 Jahre alt und hatte daraufhin eine Fortbildungsmaßnahme
mitgemacht… Jetzt läuft diese aus, und er soll ALG 2 beantragen! Nun
meine Frage unabhängig vom Anspruch von ALG 1 oder ALG 2 wäre nicht bis
zur Altersrente sowieso die BG oder die gesetzliche Rentenversicherung
mit einer Berufsunfähigrente zuständig .Er ist ja auch nach dem
01.01.1961 geboren hätte also auch noch Anspruch auf BU. Alles andere
wäre eine totale Verschlechterung..bsp ALG 2
Für Hinweise wie sie das sehen wäre ich dankbar

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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