Berufsgenosssenschaften lehnen 92 Prozent der beantragten Renten ab

18.08.2004 10:58:28

Hallo Liste,

das ist Richtig, dass die BG die Rente bis zum Tod des Versicherten
verweigert.
Man sollte sich einen Fachanwalt zu Rate ziehen, damit die Rente später
bezahlt wird.
Wir haten schon 1996 so einen Fall, da hat die BG die Rente verweigert
als dann der Brief vom Anwalt kam und der Tag des Gerichtes näherkam
hieß es plötzlich es sei ein Versehen gewesen und die Rente wurde
ausbezahlt.
In einem anderen Fall ging der Kunde bis in die zweite Instands um seine
Rente von der BG zubekommen.

Aber ein gutes hat die BG für freiwillig Versicherte in der
Unfallversicherung, dass Tagegeld wird ab den ersten Tag ausbezahlt, bei
einem Arbeitsunfall und die Seminare kann ich ihnen sehr empfehlen. Wer
interesse hat kann sich mal Unterlagen von der BG zusendenlassen.

Allen Listenteilnehmern /innen einen schönen und erfolgreichen Tag.

thomas [Name ausgeblendet]

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