Besteuerung - BU-Rente - abgekürzte Rente
15.03.2005 12:06:02
Hallo werte Kollegen,
Im Vergleichsprogramm Morgen&Morgen steht unter Rentenbesteuerung:
„private Berufsunfähigkeitsrenten
enden spätestens mit Errecihen der versicherten Leistungsdauer und zählen zu
den
abgekürzten Leibrenten. Der Ertragsanteil richtet sich nach der
voraussichtlichen Laufzeit der
Rentenzahlung“
Wie wird der Ertragsanteil bestimmt, wenn zwar laut Bedingungen „BU“
festgestellt wird, jedoch
Aufgrund der Erkrankung die Dauer der Zahlung ja nicht bekannt ist. Wird in
jedem Fall die maximale
Laufzeit der Rentenzahlung, wie im Antrag bzw. Police festgelegt, zu Grunde
gelegt?
Herzlichen Grüße
[Name ausgeblendet]
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