Betriebshaftpflicht Bearbeitung Folgeschaden

16.10.2009 13:50:07

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet]Herr [Name ausgeblendet],
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

Ich glaube das hat sich nun von selber erledigt.

Der Versicherer beruft sich nun auf eine Obliegenheitsverletzung
und lehnt den Schaden wegen verspäteter Meldung ab.
Dieser hat den Schaden aber erst 4 Monate später gemeldet.

Der VN hat dem Makler den Schaden sofort gemeldet.
Der VN hat nachgefragt per Fax ob der Schaden gedeckt ist und wieviel
SB.

Es kam ein Fax des Maklers zurück mit dem handschriftlichen Vermerk
Grundsätzlich JA SB 250,-- ¤

Nun wird der Makler wohl seine Vermögensschadenhaftpflicht in
Anspruch nehmen müssen.

Ich wünsche allen Kollegen ein schönes WE aus dem verregneten Burscheid

DS-Versicherungen

[Name ausgeblendet]

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