Betriebsunterbrechung bei Architekten für Auftraggeber

28.11.2006 14:28:31

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Architekt wurde von einem potentiellen Auftraggeber aufgefordert eine
Versicherung vorzulegen für den Fall, dass beim Architekten eine
Betriebsunterbrechung auftritt und sich das Bauvorhaben dadurch verzögert.
Der durch die Verzögerung entstehende Schaden soll abgesichert werden.

VSH greift für diesen Fall m.E. nicht, da ein Verschulden nicht unbedingt
vorliegen muss und Einhaltung von Fristen auch nicht versichert gilt.

Wie würden Sie den Fall lösen? Hat jemand einen Tipp?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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