Courtagerückbuchungen

15.03.2021 15:40:15

Moin,



ein Versicherer aus Hamburg und Dortmund hat uns für den Zeitraum von 2015 bis einschließlich 2021 die Courtage für ein Gebäude zurückgebucht.



Am 21.01.2021 wurde uns erstmals mitgeteilt, dass ein neues Mandat vorliegt.



Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Vertrag 2015 "versehentlich uns zugeschlüsselt" wurde, obwohl wir den Vertrag 2019 beantragt und seit dem im Bestand haben!



Hat jemand ein aussagefähiges Urteil für diesen Vorgang?







Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.03.2021 22:18:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

da gäbe es einiges, wenn man genauer weis, was im Einzelnen die
Rechtsgrundlage der Rückforderung sein soll, und wie die Umstände des
Einzelfalls im Einzelnen liegen.

Womöglich Irrtumsanfechtung - dann wäre der Anfechtende aber zum
Schadenersatz verpflichtet. Etwa weil Sie wegen der Unkenntnis für den
Kunden Aufwendungen hatten. Den muss man aber geltend machen.

Und Ansprüche auf Provisionsrückforderungen verjähren - binnen 3 Jahren -
dazu lassen sich auch Urteile finden. Auf die Verjährung muss man sich aber
berufen.

Urteile etwa zur Irrtumsanfechtung wird man auch analog in anderen
Rechtsgebieten finden.

Mir scheint, es kommt doch erst einmal darauf an, zu erkennen, wie sich die
Sache von der Sache her - und danach rechtlich verhält.

Urteile können dazu dienen, einen dann ermittelten Rechtsstandpunkt in
einzelnen Aspekten zu unterstützen. Sie ergehen aber ja zu konkreten
Einzelfällen, die ggf. so gar nicht richtig passen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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19.03.2021 14:58:46

Moin Herr [Name ausgeblendet],

vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

Ich habe der Gesellschaft einen sehr bösen Brief geschrieben und soeben die Nachricht erhalten, dass man die zurückgebuchten Courtagen wieder gutschreibt.
Man muss sich halt intensiv wehren und nicht mit der ersten Ablehnung sich begnügen.

Schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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