Die LBS schreibt...
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
die LBS antwortete mir auf eine kleine Änderung im Bausparer eines Kunden
folgendes:
...Bausparvertrag X XXX XXX XX
XXX, XXX, XXX
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
die uns vorliegende Maklervollmacht können wir nicht anerkennen, da sie nur
Versicherungsverträge,
nicht jedoch Bausparverträge betrifft...
Stimmt nicht - Steht drinne, dass dies auch für solche Verträge gilt!
...Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir eine "Maklervollmacht"
auch bei entsprechender "Nachbesserung" nicht anerkennen können.
Nach § 134 BGB wäre ein Auftrag an einen Finanz- dienstleistenden "sämtliche
Bausparvertragsangelegenheiten abzuwickeln" und Willenserklärungen für den
Auftraggeber abzugeben, insbesondere Kündigungen auszusprechen, ein Verstoß
gegen das Rechtsberatungsgesetz und somit unwirksam.
Freundliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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