Direktversicherung - Todesfallleistung - Gesetzesänderung

28.08.2006 12:03:01

Sehr geehrte Kollegen,

durch Kollegen am Telefon ermuntert noch eine weitere Frage bzw. Schilderung
einer bedenklichen Gesetzesänderung bezüglich der Maklerhaftung.

Bei der Beratung für eine Direktversicherung musste ich folgenden
Sachverhalt lernen:

Der Vertrag darf für den Todesfall nur noch an: Ehefrau, Lebenspartner
(mindestens gemeinsamer Wohnsitz) oder die leiblichen Kinder für die
Kindergeld bezahlt wird, verfügt werden.

Falls eine junger Mann keine Verfügung an die oben erwähnten Personenkreise
machen kann, würde im Todesfall nur ein Sterbegeld in Höhe von meines
Wissens 7600 Euro ausbezahlt werden. Guthaben die hierüber hinausgehen,
fallen der Versichertengemeinschaft zu!!!! Diese Gesetztesänderung soll im
Altereinkünftegesetz festgehalten sein.

Hat jemand hierüber eine genaue Information und Quellennachweis? Betrifft
dies auch die alte 40b Pauschalierung, wenn hier ein Kunde "heute" das
Bezugsrecht ändern will?

Danke im Voraus.

[Name ausgeblendet]

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