Doppelversicherung

15.11.2004 19:03:25

Liebe Listenteilnehmer,

ich hatte es schon oft, aber einen solchen Ausgang hatte ich noch nicht:

Thema Hausrat- VN zieht mit Lebensgefährtin zusammen, diese hat den älteren Vertrag. Wir weisen den "jüngeren" Versicherer daraufhin. Dieser beendet zum Ende der nächsten Versicherungsperiode (hier 01.02.05) mit dem Verweis auf § 60 III VVG.
Nachgelesen habe ich, ist auch passend.
Aber meine Fälle bisher führten immer zur Aufhebung bereits mit Zusammenzug der VN ohne Fristen oder dergleichen. War das nun immer Kulanz? Oder stellt sich hier der jetzige VR nur etwas an?

Haben Sie eine Idee für mich, wie ich den Vertrag (wie haben Doppelversicherung!!!) eher umgestalte?? (selbst der Hinweis, wir kämen nach Kündigung des älteren Vertrages wieder zurück, half nichts- damit ist für uns der VR natürlich auch raus aus dem nächsten Vergleich)
Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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