Dringender KFZ Fall - Zwischenstand2

22.11.2004 07:13:43

Kurz und knapp:

Die A besteht darauf, das es sich bei dem für 2 Jahre erhobenen Beitrag um den Erstbeitrag handelt, der sofort fällig wäre.

Da der Kunde nicht in der Lage ist 1.700€ zu überweisen, werden auch die 3.800€ nicht gezahlt, bzw. der Kunde muß diese innerhalb von 14 Tagen an die A überweisen.

Da der Kunde dies natürlich erst recht nicht kann, wird das gerichtliche Verfahren eingeschlagen. Die des Vertrages bleibt aufrecht erhalten.

Fazit:
Der Vorschlag, den Erstbeitrag wegen beidseitigen Verschulden auf 500€ zu senken, damit dieser bezahlbar ist, wurde abgelehnt.
Originalzitat: "Da machen wir ja einen schlechten Schnitt, wenn wir 500 kassieren und 3.800 zahlen müssen."

Unsere Erwiderung, das man sich ja auch zwei Jahre Zeit gelassen habe,
wurde so kommentiert: "Wenn der Kunde das Geld in den DAX angelegt hätte, würden ihn die 1.700€ jetzt nicht mehr kratzen."

Am besten wohl noch in A Aktien :-(

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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