EU-Richtlinie: Bericht vom Vortag Schönleiter in Münster

10.05.2004 23:15:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

der hier bislang kommunizierte deutsche Weg wurde durch den Vortrag von Herrn [Name ausgeblendet].
Das Diskussionspapier wird so oder so ähnlich kommen und voraussichtlich Ende Juli als 1. Referentenentwurf formuliert werden.

Während bei Banken und Versicherungen in der "Beratung" (=Verkauf) im Wesentlichen ohne Sachkundenachweis und Prüfung gearbeitet werden kann (was so auch wörtlich bestätigt wurde),
muss der Makler und auch seine Untervertreter (= ebenfalls Makler gem. § 34d GewO) die EU-Richtlinien übererfüllen.

Der Gesetzgeber geht offensichtlich davon aus, dass bei Versicherungen und Banken alles ordentlich läuft,
während dem Maklerberuf gründlich auf die Finger geschaut werden muss.
Ein paar Originalzitate:
"Pseudomakler", Wald- und Wiesenmakler", "Qualität kostet eben" (Letzteres in bezug auf die Gewerbeerlaubnis), "Das wird die Praxis und die Rechtsprechung regeln müssen" (zur nicht ausreichend klaren Ausformulierung von Dokumentationspflichten).

Auffällig war, dass sich im Publikum sehr viele Makler befunden haben, die die ungleiche Behandlung gut herausgearbeitet haben. Auch hier ein Zitat: "Was die EU zur Deregulierung vorgesehen hat, wird so zur Regulierung führen."
Gegen Ende der Diskussion antwortete der Referent zunehmend mit Lächeln und Schulterzucken.

Der Abend war aufschlussreich - die Würfel scheinen gefallen zu sein.
Mit Ausnahme der Makler und der Verbraucher scheinen alle Interessengruppen Ihre Schäflein ins Trockene gebracht zu haben.

Mein allgemeines Engagement für die gemeinsame Sache ist hiermit beendet.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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