EU-Richtlinie - Qualifikation

22.03.2004 12:31:07

Wenn das Diskussionspapier bis 2009 den "Versicherungsfachmann (BWV)" noch akzeptiert, so [Name ausgeblendet]t das nicht, dass dann nur noch die anderen aufgezählten Qualifikationen anerkannt werden. Vielmehr wird der bisherige "Versicherungsfachmann (BWV)" mit geringfügigen Änderungen erhalten bleiben und durch die IHK'n geprüft werden. Die Kammern können auch Dritte mit der Prüfung beauftragen bzw. für die Prüfungen zertifizieren. Wahrscheinlich wird das "BWV" die Prüfungen im Namen der Kammern auch weiterhin durchführen.
Ich halte dies persönlich für einen praktikablen Weg.
Es macht auch keinen Sinn, Quereinsteiger eine "Lehre" zum Versicherungskaufmann (IHK)durchlaufen zu lassen.
Der "Versicherungsfachmann (BWV)" hat übrigens 230 Stunden Unterricht nachzuweisen, der "Fachmann für Finanzdienstleistungen (IHK)" nur 70 Stunden Unterricht im Fach Versicherungen.
Versicherungsfachlich besteht zwischen beiden Qualifikationen ein gradueller Unterschied.
Im Übrigen sollte man den "BWV-Fachmann" nicht als "Alibiqualifikation" herabwürdigen.
Unter nachfolgendem Link können Sie sich selbst ein Bild von der Qualität der Prüfungsfragen machen:

http://www.bwv-online.de/website/cfm_lernpark/lernpark_testit.cfm

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Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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