EU-Richtlinie

03.03.2007 15:54:25

Hallo,

wir beschäftigen uns gerade mit der Umsetzung der EU-Richtlinie.

Die Frage die ich habe betrifft die weiteren Auskunfte:

Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimm-rechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V.,
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Leipziger Str. 104
10117 Berlin
(weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])

Muss dies unbedingt im Maklervertrag stehen oder reicht es wenn es mit dem Firmenflyer beim Erstkontakt mit übergeben wird? Ich bin eigentlich der Meinung dass es mit dem Firmenflyer genügt. Bin mir allerdings nicht ganz sicher.

Einmal davon abgesehen, dass es im Protokoll sowieso zu stehen hat.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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