EU-Vermittlerrichtlinie

07.03.2007 11:16:34

Werte Kollegen,
ich habe die Diskussion um die Regiestrierung im Rahmen der Richtlinie
scheinbar verkehrt verstanden.
Ich war der Meinung, die Registrierung muß bis 22.05.2007 in das Register
bei der IHK erfolgen.
Nun bin ich von der IHK Cottbus auf Nachfrage belehrt worden, daß sie vor
dem 22.05. gar keine Registrierung vornehmen dürfen und das Ganze erst bis
zum 31.12.2008 Zeit hat.
Meine Frage an die Experten, habe ich das mit der
Vermögensschadenhaftpflicht verwechselt?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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