EU-Vermittlerrichtlinie

11.05.2004 19:11:44

Guten Tag in die Runde,

wird bereits irgendwo diskutiert, welche Folge bzw. Konsequenz bei
Nichterstellung eines Protokolls ab 2005 eintritt? Handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird? Wer überwacht das ganze?

Abgesehen davon, dass sich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer bei
Nichtvorhandenseins eines Protokolles von einer Leistungspflicht befreit
sieht! ;-)

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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