Eisenbahnkesselwagen u.UHG
Guten Tag an alle Kollegen,
wir befassen uns seit heute vormittag aufgrund einer Anfrage eines Kunden
mit folgender
Frage:
Nach dem Umwelthaftungsgesetz ( UHG ) haftet der INHABER einer ( im Gesetz
näher definierten )
Anlage ( hier: Eisenbahnkesselwagen als Anlage zur Beförderung
gewässerschädlicher Stoffe )
für einen von dieser Anlage ausgehenden Umweltschaden.
Der Kunde MIETET jedoch diese Bahnkesselwagen.Durch ein Leck ist kürzlich
Ware ( Testbenzin ) ausgetreten
und der Boden musste durch spezielle Hilfskräfte ausgetauscht werden.
Ist nun der Vermieter Inhaber der "Anlage" oder juristisch der Mieter ?
Ist Inhaber juristisch = Eigentümer ?
Eine einfache Formulierung lautet:
Inhaber ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt
über eine Sach hat.
Als MIETER hat man doch wohl eher nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt ?
Aus den bestehenden Mietverträgen geht diesbezügl. nichts hervor.
Mit freundlichen Grüssen
[Name ausgeblendet]
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