Aw: Elementar
Hallo Herr [Name ausgeblendet],
da muss man sich dann aber fragen, wie groß die zusammenhängende Fläche
"unter Wasser" sein muss.
Würden Sie auch von Überschwemmung sprechen, wenn Regenwasser auf dem
Grundstück nicht versickert, sondern sich außerhalb dafür vorgesehener
Bahnen (dem "Rinnstein") auf der Oberfläche fließend in Bewegung setzt, oder
erst wenn es sich ggf. dann in einer Senke "teichartig" gesammelt hat.
Natürlich muss eine Pfütze schon ziemlich groß (ich meinte ja schon
"größer") sein, damit man von einer Überschwemmung sprechen kann.
Das schöne an Versicherungsbedingungen ist, dass sie umso unklarer werden,
je genauer man hinsieht - das ist die sogenannte Heisenberg´sche
Unschärferelation für Versicherungsbedingungen. Es schreibt sich so schon,
dass die Krankenversicherung mit dem Tod endet - und dann streiten sich
Ärzte, Anwälte und Philosophen, wann genau das eigentlich der Fall ist. Da
ist dann die Frage nach der erforderlichen Größe von Pfützen für eine
Überschwemmung vielleicht nicht unbedingt ein Thema für eine allzu
anspruchsvolle Dissertation. Auch das BGH-Urteil lässt natürlich im Detail
mehr Fragen offen, als es klärt.
Schöne Grüße
[Name ausgeblendet]
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