Elementarschaden

06.09.2010 11:06:24

Hallo,

wie sehen Sie den folgenden Fall:

Durch Starkregen ist Wasser durch die Kellerwand in das Gebäude
eingetrungen.

In den Bedingungen Elementar steht:
"Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und
Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück),
durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder
fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge."

Der Versicherer lehnt den Schaden mit folgender Begründung ab:

"Den oben genannten Schaden haben wir abgelehnt, da keine Überschwemmung
von Grund und Boden vorliegt. Überschwemmung ist eine Überflutung des
Grund und Bodens auf dem das versicherte Gebäude liegt."

Vielen Dank für Ihre Antworten. Sehen Sie das auch so wie die Gesellschaft?

--
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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