Entbindung von der Schweigepflicht (KV)

07.12.2005 11:17:18

Hallo,

mit einem Antrag zur PKV entbindet man alle Ärzte und andere Versicherungen
für diese Krankenversicherung von der Schweigepflicht.

Natürlich kann ich einem Arzt diese wieder auferlegen, nur kann man auch
viel einfacher, diese Entbindung von der Schweigepflicht bei dem
Versicherungsunternehmen rückgängig machen, oder ist dies als Bedingung für
einen bestehenden Versicherungsvertrag notwendig?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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