Fahrraddiebstahl mit Anhänger

21.07.2004 10:20:17

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

unserer Kundin wurde (möglicherweise über Nacht) das Fahrrad mit einem Kindercaranhänger aus einer verschlossenen Tiefgarage gestohlen. Laut Auskunft der DEVK sind zwar Zubehörteile des Fahrrades mitversichert sofern sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wurden aber den fest verbundenen Anhänger wollen sie nicht ersetzen. In den Bedingungen steht aber nicht, dass dies ausgeschlossen ist. Der Kindercaranhänger kann auch als Kinderwagen benutzt werden was unsere Kundin auch tut. Es ist nämlich auch Kinderwagendiebstahl versichert. Meine Frage ist: Sollen wir zwei Schäden melden, also Fahrraddiebstahl und Kinderwagendiebstahl oder nur einen Schaden also Fahrraddiebstahl mit Zubehör (Anhänger).
Über die Schadenzeit hat die DEVK ihr o.k. gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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