Fondsgebundene Versicherungen - kein Zugriff auf neue Fondspalette

03.03.2011 16:14:07

Sehr geehrte Kollegen,
vor einigen Tagen sprach ich an, dass sich in einem konkreten Fall ein
Versicherer weigert, einem Kunden, der 2004 eine fondsgebundene
Rentenversicherung abgeschlossen hatte, Zugriff auf die aktuelle
Fondspalette zu gewähren. Hier nun zu Ihrer Information die Antwort des
Versicherers auf die Bitte um Erläuterung:

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...
Wird die Fondspalette für Neuverträge erweitert, wird automatisch ein
neuer Tarif mit entsprechenden
Rechenvorschriften und einer neuen Fondspalette eingeführt. Dies
bedeutet, dass für einen Fondswech-
sel in einen "neuen" Fonds keine Rechenvorschriften in dem o. g. Vertrag
zu Grunde liegenden Tarif vor-
liegen. Ein Fondswechsel in die "neue" Fondspalette würde somit eine
Änderung des Tarifes erforderlich
machen. Die Änderung des Tarifs ist jedoch steuerlich gesehen eine
relevante Vertragsänderung (Nova-
tion), die dazu führt, dass bei Ablauf der Versicherung die
Kapitalerträge voll versteuert werden müssen.
Aus diesem Grund bieten wir eine solche Änderung grundsätzlich nicht an.
Hierfür bitten wir um Ver-
ständnis...
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Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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