Frage zur GKV - Beitragspflichtiges Einkommen im Ruhestand

05.03.2007 20:22:01

Einen schönen guten Tag,

wer kann mir bei folgender Fragestellung Hilfe leisten ;-) ?

Wann ist ein Ruheständler in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert -
und welche Einkommen werden zur Beitragsbemessung herangezogen?

Mein Kenntnisstand:

Pflichtmitglied der GKV im Ruhestand ist jeder, der mind. 90% der zweiten
Hälfte seines Berufslebens als Pflicht-, freiwilliges oder
familienversichertes Mitglied in der GKV versichert war.

Nun meine erste Frage:

Übersteigt ein Arbeitnehmer mit 55 die Versicherungspflichtgrenze und wird
im Zuge desses freiwilliges Mitglied seiner Kasse, zählt dann für die obige
Regelung nur die Zeit, in der er freiwillig versichert war? In dem Fall
müsste er sich als Ruheständler bei seiner Kasse freiwillig
weiterversichern.

Ergo: Meint die Regelung ein "wenn du zu 90% ... freiwillig oder
pflichtversichert warst, dann bist du als Ruheständler pflichtversichert.
Oder meint die Regelung, dass der Ruheständler entweder das eine oder das
andere zu 90% ... gewesen sein muss?

Beispiel: Ein 55jähriger Arbeitnehmer übersteigt die
Versicherungspflichtgrenze. Er ist mit 20 ins Arbeitsleben gegangen und wird
in der zweiten Hälfte seines Berufslebens 50% pflicht und 50% freiwillig der
der GKV zurück gelegt haben. Wie wird er nun weiterversichert?

Meine zweite Frage:

Ist jemand in der GKV als Ruheständler freiwillig versichert, so wird seine
gesamte wirtschaftliche Leistungskraft bis zur BBG als Berechnung für seinen
GKV Beitrag herangezogen - soweit, so ungut. Wie ist es mit einmaligen
Kapitalabfindungen - bspw. aus einer priv. Rentenversicherung? Wird hier
analog der zB. Direktversicherung gehandelt? Was ist mit Riester, Rürup -
sind die dann auch beitragspflichtig?

Interessant ist, dass selbst zwei große deutsche GKV´n mit keine entgültige
Antwort auf meine Fragen geben konnten ... ;-)

Mit besten Grüssen

[Name ausgeblendet]

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