Frage zur Obliegenheitenverletzung in der Kfz

17.10.2004 12:10:27

Hallo liebe Listenteilnehmer,

eine spannende Frage zum Wochenende zum Thema Kfz: (nein, keine
Zweitwageneinstufung... :-))

a) Der VN baut mit 1,2 Promille mit dem eigenem Fahrzeug einen Unfall.
Schaden am eigenem Fahrzeug 10.000,- Euro. Die Vollkasko wird sich auf die
Obliegenheitsverletzung beziehen und sich auf Leistungsfreiheit berufen.

Soweit klar. Was aber, wenn:

b) Ein Freund des VN sich einmalig für einen Tag das Kfz des VN leiht
und ohne Kenntnis des VN mit 1,2 Promille ans Steuer setzt und den gleichen
Unfall baut.

Frage: Kann sich dann der Versicherer auch auf die Leistungsfreiheit wegen
Obliegenheitsverletzung berufen? Der Freund ist nicht als Repräsentant des
VN anzusehen. Die mir vorliegende Fachliteratur und AKB gehen nicht
schlüssig auf dieses Problem ein.

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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