Frage zur Unfallversicherung

06.01.2005 10:55:21

Hallo Kollegen,

vor einiger Zeit las ich in einer Fachpublikation (weiß leider nicht
mehr, wo), dass man sich als Makler vor dem Fehler hüten solle, in der
Unfallversicherung den Todesfallschutz wegzulassen, da dieser sozusagen
als Übergangsleistung in den Fällen gezahlt werde, in denen schon länger
als 3 Monate ein hoher Invaliditätsgrad vorliegt, der Versicherer aber
noch keine abschließende Invalidätsgradfeststellung vornehmen könne,
weil der Geschädigt beispielsweise noch im Dauerkoma liegt.

In den üblichen Bedingungen finde ich keine derartige Regelung, sondern
nur die Aussage, dass eine vereinbarte Übergangsleistung, die natürlich
gegen Prämie einschließbar ist, gezahlt wird, wenn bereits mindestens 6
Monate eine dauernde Invalidität von mindestens 50% vorliegt, aber der
endgültige Inv.-Grad noch nicht abschließend feststellbar sei. Von einer
Leistung in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung steht dort nichts.

Wer kennt sich aus und kann mir helfen? Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...