GDV-Stellungnahme zum Referentenentwurf

11.04.2006 09:05:53

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
der GDV hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf
(EU-Vermittlerrichtlinie) veröffentlicht.

http://www.gdv.de/Downloads/Themen/Stellungnahme_Vermittlerrecht.pdf

Für Makler recht aufschlussreich sind z.B. folgende Passagen:

"§ 42b Absatz 1 Satz 2 VVG-E
Die Möglichkeit für den Versicherungsmakler, bei Bedarf auf eine
eingeschränkte Versichererauswahl
hinweisen zu können, ist mit dem Wesen des Versicherungsmaklers nicht zu
vereinbaren. Es ist zu befürchten, dass sich Makler regelmäßig ihrer
Beratungs- und Haftungsgrundlage nach Absatz 2 Satz 1 entziehen werden und
der Einzelfall damit zur Regel wird. Der Kunde sucht aber gerade den
Versicherungsmakler wegen der Vielfalt der von diesem berücksichtigten
Versicherer auf. Es wird daher angeregt, § 42b Absatz 1 Satz 2 ersatzlos zu
streichen."

Oder auch:
"§ 42b Absatz 2 VVG-E
Versicherungsvertreter sollen dem Kunden vor Antragstellung in Textform
mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung
erbringen, für welche Versicherer sie tätig sind und ob eine
Ausschließlichkeitsbindung vorliegt. Anders als bei Mehrfachvertretern oder
Maklern wäre diese Anforderung bei Einfirmenvertretern nicht gerechtfertigt,
denn die Markt- und Informationsgrundlage eines gebundenen Vertreters
ergibt sich ohne weiteres aus dessen Ausschließlichkeitsbindung. Da die
vorgeschriebene Textform praktisch nur durch eine papiergebundene
Information gewahrt werden kann und ein Verzicht nur auf Grund einer
gesonderten schriftlichen Erklärung (§ 42b Absatz 3 VVG-E) möglich ist,
stellt diese Anforderung für Ausschließlichkeitsvertreter
eine unverhältnismäßige Belastung dar, die für den Versicherungsnehmer
keinerlei Zusatznutzen schafft."

Für meine Begriffe liegt das Wesen des Versicherungsmaklers im Gegensatz zum
Agenten darin, auf Seiten des VN zu stehen. Ob bestimmte Risiken nun bei 2,
20, oder 200 Versicherern eingedeckt und deren Angebote berücksichtigt
werden, halte ich persönlich für sekundär, wenn dies offen kommuniziert und
nicht ein anderer Eindruck vermittelt wird.

Sind denn eigentlich schon andere Stellungnahmen bekannt geworden?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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