"Gedanken zur "Zukunft der Lebensversicherung"

15.05.2008 19:15:10

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht hat jemand auch gestern im Versicherungsjournal den Artikel
(
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=96504&ausgabensuche=14.05.2008 )
über einen Vortrag von Herrn [Name ausgeblendet]ß, Vorstand der Vorsorgesparten bei AXA
gelesen?

Der letzte Absatz des Artikels lautet:
"Makler werden sich schwer tun
Die Einführung ratierlicher Provisionen ist nach seiner Einschätzung
daher für die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells zwingend notwendig.
Honorarberatung als Alternative billigt er in Deutschland dagegen
wenig Chance zu.
Probleme sieht er wegen der hohen Komplexität und der möglichen
Vielfalt der neuen Produkte außerdem im Maklervertrieb. Dies deshalb,
weil Vertreter dieses Vertriebskanals schon von Gesetztes wegen zu
Angebotsvergleichen für ihre Kunden gezwungen sind, die aber nun
endgültig kaum mehr möglich seien."

Ich habe da einen schönen Gegenvorschlag:
Wenn es so ist, führen wir vorher noch die ratierliche Zahlung für
Versicherungsvorstände ein: Heute arbeiten - über die nächsten 60
Monate jeweils 1/60 Vergütung - und falls es sich das Unternehmen
anders überlegt: Storno, Pech gehabt!

Vielleicht findet jetzt der eine oder andere Leser diesen Gedanken
etwas frech - aber das ich ja nichts anderes, als das, was uns als
Versicherungsmaklern wie selbstverständlich nahegelegt wird - oder wir
uns selber zumuten, um uns nicht entsprechend hohen
Courtagerückzahlungsforderungen ausgesetzt zu sehen.

Es ist schon ein bisschen irre, was sich so im Versicherungswesen tut:

Per Gesetz (VVG § 61 (1) werden wir verpflichtet, Versicherungsnehmer
zu beraten, um anschließend vermitteln zu dürfen. Wir sollen aber
nicht ohne Vermittlung beraten dürfen?
Als Versicherer hätte ich das auch so ins Gesetz geschrieben.

Wenn wir aber unseren Job getan haben (Risikoanalyse + Beratung +
Vermittlung + Dokumentation + Kontrolle) und für die Qualität und
Richtigkeit gegenüber unseren Auftraggebern, also unseren Mandanten,
haften, wenn darüber hinaus unsere Mandanten nicht widersprechen und
brav zahlen - dann wollen wir für unsere Leistung auch bezahlt
werden - ohne wenn und aber: Nicht ratierlich, nicht widerruflich und
nicht von Gnaden Dritter.
Na gut, eine Kompromiss-Lösung: Stornohaftungszeit von 30 Tagen =
Widerrufsfrist des VN.

Liebe Versicherungsvorstände:
Wenn Ihr das nicht für uns hinbekommt, müssen wir das eben ohne Euch
hinbekommen.

PS: Die "Gemeinsame Erklärung" ist in den letzten Tagen an die
Vorstände von rund 350 deutschen Versicherern versandt worden.
Über die Ergebnisse werden wir gern berichten.

Initiative 'Gemeinsame Erklärung'
GEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (GDVM)
c/o

[Name ausgeblendet]

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