Gretchenfrage

05.01.2005 19:20:29

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert?
Sie bekommen die Anfrage eines neuen Kunden, der mit seinem bisherigen
Makler "unzufrieden" ist. Die "Unzufriedenheit" rührt daher, dass ein
Versicherer einen entstandenen Schaden nur zu 70% übernommen hat - wegen
Unterversicherung (NEIN, nicht Wohngebäude, diesmal Inventar... :o) ). Die
restlichen 30% machen etwa 15.000 EUR aus - und Sie überlegen für sich ganz
im Sinne Ihres neuen Kunden, dass er versuchen kann, den bisherigen Makler
haftbar zu machen, der sich offenbar / anscheinend jahrelang nicht
vernünftig gekümmert hat. Nur: Sagen Sie es dem Kunden? Oder wie würden Sie
vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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