Hälftige Courtage bei Maklerwechsel?

17.08.2004 11:06:48

Sehr geehrte Kolleg(innen)en,

ein Betriebshaftpflichtvertrag wird vom 1.11.2004 bis 1.11.2005 um ein Jahr
automatisch verlängert. Jährliche Zahlweise ist vereinbart. Wir erhalten vom
Versicherungsnehmer im August 2004 den Maklerauftrag, den wir mit der Bitte
um Bestandsübertragung unmittelbar an den Versicherer senden.
Der Versicherer schreibt uns, dass der vorherige Betreuer für den Zeitraum
1.11.2004 bis 1.11.2005 eine hälftige Provisions- /Courtageabfindung geltend
macht.

Auch auf die Gefahr hin einige erfahrene Kollegen mit dieser Frage zu
unterfordern: darf der vorherige Betreuer des Vertrages dies? Müssen wir dem
zustimmen?

Ich bin Ihnen im voraus für Ihre Antworten dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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