Haftpflicht zahlt, Geschädigter geht trotzdem leer aus?

11.10.2006 18:55:00

Guten Tag werte Kollegen,

der Geschädigte macht gegenüber einer Baufirma einen Haftpflichtschaden
geltend, der von der Betriebshaftpflichtversicherung auch reguliert wird. Die
Entschädigungsleistung wurde aber nicht direkt an den Geschädigten, sondern auf
das Konto der Baufirma geleistet.
Diese ist inzwischen in Konkurs und der Konkursverwalter verwehrt die
Auszahlung mit der Begründung es handele sich bei der Entschädigungsleistung nicht
um ein "Aussonderungs- guthaben"(??), folglich müsse sich der Geschädigte in
die Reihe der Konkursgläubiger mit entsprechenden Folgen einreihen.

Was halten Sie davon, hat der Konkursverwalter Recht und kann die
Versicherung die Entschädigungsleistung tatsächlich mit befreiender Wirkung an ihren VN
statt direkt an den Geschädigten leisten?

Besten Dank

[Name ausgeblendet]

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