Haftung bei Baufi / Darlehensvermittlung

12.05.2005 19:10:07

Hallo werte Kollegen,

sicherlich haben wir hier den einen oder anderen Kollegen, der sich u.a. auf Darlehensvermittlung spezialisiert hat. Ich hätte gerne folgenden Sachverhalt erläutert bekommen:

ich möchte gerne wissen, was wertvoller ist bzw. welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Immobilienverkäufer, der dem finanzierenden KreditInstitut laufende monatliche
Mieteinnahmen eines (teils gewerblich teils wohnwirtschaftlich genutzten) Geschäfts- und Wohnhauses nachweisen soll, dies in der folgenden Form tut:

1. Nachweis der laufenden Mieteinnahmen per Kopie des Kontoauszuges der letzten 3 Monate.

oder

2. Es wäre denkbar im Kaufvertrag festzuhalten, dass die im Mietvertrag festgelegten Miethöhen alle eingegangen sind.

Welche Konsequenzen hat die erste bzw. die zweite Version? Kann der Käufer dann vom Kaufvertrag und Kreditvertrag zurücktreten, wenn es sich herausstellt, dass doch keine Mieten fließen. Wer haftet im Falle, dass bei der zu finanzierenden Immobilie keine Mieteinnahmen generiert werden? Die Bank, dass sie nicht definitiv geprüft hat oder der Darlehensvermittler?

Herzlichen Dank! Baufi / Darlehensvermittlung gehört absolut nicht zu meinem Repertouire.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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