Haftung durch Architekt

04.11.2005 03:02:14

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe diese Woche eine Diskussion mit einem Architekten geführt und dabei ist folgende rein theoretische Problemstellung ungelöst im Raum offen geblieben:

Ein Architekt übernimmt ein Projekt, leitet die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke an die Handwerker und übernimmt später auch die Bauleitung. Im Pflichtenheft der Ausschreibung (gemäß Projektierung) müssen die Bauhandwerker jeweils eine "Betriebshaftpflciht" in Höhe von zB mindestens 2 Mio Deckungssumme nachweisen. Wie der [Name ausgeblendet] so will verursacht nun ein Handwerker einen Schaden in Höhe von z.B. 500.000 € am Rohbau in unmittelbarer Ausübung seiner Tätigkeit im Bereich seines Gewerkes. In seiner Haftpflicht ist allerdings ein Sublimit für Bearbeitungsschäden von nur 25.000€ - er ist finanziell nicht in der Lage, ansonsten für den Schaden aufzukommen. Müsste der Architekt einen Haftunganspruch gegen sich gelten lassen, da er im Rahmen der Ausschreibung versäumt hat, die Deckung der Haftpflichtpolicen auf deren Umfang zu prüfen oder von einem Fachmann prüfen zu lassen?

Freue mich - nicht nur weil heute schon wieder Freitag ist - auf Ihre fachkundigen Beiträge, die meinen begrenzten Haftpflichthorizont hoffentlich erweitern.

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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