Haftung oder Eigenverschulden

21.07.2020 11:09:08

Werte KollegInnen,

folgendes Ereignis:
4 Personen fahren mit einem Kfz - Halterin ist die Mutter der Fahrerin A, die nicht zu den Vieren gehört.
Beifahrerin B (weitere Tochter) sitzt während der Fahrt hinten rechts und öffnet das Beifahrerfenster. Und schließt es nicht.
Beifahrer C hinten links lässt seine Jacke und Portemonnaie auf der Rückbank liegen.
Das Auto wird in einem Parkhaus geparkt.
Bei der Rückkehr wird das offene Fenster entdeckt, die Jacke und das Geld sind verschwunden.

Ganz davon abgesehen, dass im Auto nichts liegen gelassen werden sollte, wer trägt hier welche Schuld? Wer haftet?

Rein theoretisch muss jeder Fahrer vor Beginn einer Autofahrt sein Auto auf Funktionalität überprüfen.
Leider konnte mir bislang niemand mitteilen, wie ich gleichzeitig auf die Bremse trete und das Bremslicht überprüfen kann, aber ...

Muss eine FahrerIn auch nach jeder Fahrt überprüfen, ob das Auto ordnungsmäss verschlossen ist?
Ich glaube nicht, dass dem so ist, weil von einem unverschlossenen Fahrzeug geht im Prinzip keine höhere Gefahr aus.
Der Teilkasko-Schutz ist bei ED nicht gegeben, weil kein ED vorliegt.
Wäre es ein Fall der PHV der Fahrerin?
Oder wg der Benzinklausel der Fall der Kfz-HV der Halterin?

Die BeifahrerIn B hat die Fensterscheibe nicht wieder hochgekurbelt. Ursache des Diebstahls? Vereinfachung ja, aber eingeschlagene Scheiben kennen wir bei sichtbaren Jacken zu genüge.
Wäre es ein Fall der PHV der Bei-Fahrerin B?
Oder wg der Benzinklausel der Fall der Kfz-HV der Halterin?

Mein Resümee ist:
Beifahrer C hat sich 2fach grob fahrlässig verhalten:
1. Jacken gehören in den Kofferraum und Wertgegenstände sollten mit sich geführt werden oder zu Hause bleiben.
2. Er hat die Aufsichtspflicht, das Auto zu kontrollieren, ob es verschlossen ist, wenn er schon persönliche Gegenstände im Auto zurücklässt.

Also keine Haftung, sondern Eigenverschulden. Sehen Sie dies anders?

Glück auf!
[Name ausgeblendet]
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21.07.2020 11:58:59

Moin Herr [Name ausgeblendet],

ich kann Ihre Gedanken verstehen, denke aber dass die Lage eine andere ist.

Der Fahrer hat alle Verantwortung. Ein nichtverschlossenes Fz. ist nicht versichert (außer Cabrios das Dach). Gefahrerhöhung ist gegeben, weil man (Kinder) ohne weiteres in das Fz. gelangen und da /damit) Unfug anstellen können. Ebenfalls ist Diebstahl von Autozubehör möglich.

Der Jackeninhaber konnte darauf vertrauen, dass der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält und beim Verlassen das Fz. kontrolliert. Der "Fensteröffner" ist raus - er ist nur blöd. Es gibt keine Vorschrift, dass man Bekleidung nicht sichtbar im Auto liegen lassen darf. Wäre das Auto verschlossen gewesen und das Auto aufgebrochen worden, so hätte die Hausrat der Jackenbesitzers bezahlt (verschlossenes Behältnis in einem Gebäude). Das Portemonnaie war nicht sichtbar, also keine grobe Fahrlässigkeit. Hier würden die Beschränkungen der Außenversicherung zur Geltung kommen können.

Also eindeutig KH-Schaden AKB Abschnitt B, Umfang der Versicherung: Sachen die ... abhanden kommen; Vermögensschäden, die weder (...) mit einem Sachschaden zusammenhängen.
Das geht halt dann auf die SFR Prozente..

Mit regennasswiesengrünen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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