Haftung von Vereinsorganen Vorstände etc.

28.03.2008 10:15:18

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

wie und in welchen Umfang haftet eigentlich ein Verein, bzw. deren
Vorstände? Gibt dabei Unterschiede zwischen e.V. mit - und - ohne
Eintragung?

Folgender Fall:

Musikförderverein e.V.
130 Mitglieder

bis zu 8 Musikveranstaltungen im Jahr, z.b. Münchner Philharmoniker,
Regensburger Orchester etc. Veranstaltungen in der Stadthalle und in einem
Schloss (nähe Regensburg (ist das eigentlich noch ein Verein, oder schon
mehr ein Veranstalter für klassische Konzerte?).

Es ist geplant für 2008 eine Veranstaltung ca. 1.300 Gäste zur 30-Jahrfeier.
Halle wird von einem "Mittelständler" gestellt.

Der 1. Vorsitzende ist der Meinung ein Verein e.V. haftet nur für das
Vereinsvermögen (?? falls vorhanden). Ich teile diese Meinung nicht. Wer
kann mir weiterhelfen.

Achso - es liegt ein Angebot über 110,00 € vor - für den Musikförderkreis
e.V. und damit sollen o.g. Risiken abgedeckt sein. Falls dieses Möglich ist,
bitte ich ebenfalls um Aufklärung - ich werde dann unverzüglich mit ein paar
Kollegen einen Versicherungsmaklerverein gründen *Lach.

[Name ausgeblendet]

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