Haftungsbegrenzung im Maklervertrag

11.07.2004 17:58:36

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
man hat ja immer wieder die verschiedensten Maklerverträge und
Geschäftsbesorgungsvollmachten auf dem Tisch.

Bei ersten sind mir immer wieder solche Formulierungen aufgefallen wie:
"Der Makler haftet bis zu einer maximal Summe von XY (z.B. 1.000.000€)"
oder
"Für die Haftung aus der Beratung hat das Maklerunternehmen eine
Vermögensschadenhaftpflicht bei der XY Gesellschaft in Höhe von XY
abgeschlossen, hierüber hinaus wird nicht gehaftet und entschädigt. ..."
und weiter : "Sollte der Mandant eine höhere Haftung wünschen, kann er
auf eigene Kosten die Deckungssumme des Maklers erhöhen."

Meine Meinung war bisher, dass man stets in unbegrenzter Höhe für alles
haftet was man anstellt, egal was in den eigenen Geschäftsbedingungen
steht.

Kann man im Maklervertrag die Haftungssumme begrenzen?

Das mit den leisten ist wohl als Information ok, so weiß der Kunde das
der Makler nur 1Mio DS hat, und er wohl kaum mehr bekommen wird, wenn
kein Vermögen vorhanden ist. Oft sieht man dies insbesondere bei Maklern
die eine Kapitalgesellschaft betreiben. Aber die Haftung ist doch
weiterhin unbegrenzt, oder?

Ob der Hinweis das man auf eigene Kosten mehr Schutz bekommen könnte im
Sinne der Kundenfreundlichkeit ist, möchte ich hier im Raum stehen
lassen.

Also werte Kollegen, wie sehen Sie dies?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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