Hallesche und BRG

18.11.2005 16:24:46

Hallo Kollegen,

Wer wusste das? Und ist das wirklich erlaubt?

Anspruch auf BRG für das Jahr 2004

Blablabla...

....Die Beiträge wurden für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum Monat vor der Auszahlung der BRG vollständig bezahlt.

Regelung 2005

Blablabla....

....Die Beiträge wurden für die Zeit vom 01.01.2005 bis 30.09.2006 stets pünktlich und vollständig bezahlt.

D.h. ist der Kunde nur einmal in Verzug geraten entfällt der Anspruch auf BRG!!!!!! (bei einem meiner Kunden anscheinend so geschehen ... Wir prüfen gerade.)

Wieder ein weiterer Punkt, welchen man im Beratungsprotokoll berücksichtigen muss, dass man den Kunden darauf hinweist, wenn er nicht "stets pünktlich und vollständig bezahlt" dass er keinen Anspruch auf BRG hat.

....oder man verzichtet auf so tolle Maklerversicherer! Mir ist jeden Falls nicht bewusst mitgeteilt worden, dass sich dies von letzten auf dieses Jahr geändert hat. Habe ich da eine Information übersehen?

Soviel noch zum Freitag!!!

freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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