Infektionsklausel in der Unfallversicherung

09.05.2005 16:08:39

Guten Tag,

ich bin auf der Suche nach dem Unfallversicherer mit der besten
Infektionsklausel und tue mich etwas schwer beim Vergleich.
Einige Versicherer führen beispielhaft bis zu 30 Infektionskrankheiten
auf. Ein anderer Versicherer nutzt in den AUB99 z.B. diese Klausel:

"Eingeschlossen in die Versicherung sind alle entstandenen Infektionen,
bei denen aus der Krankheitsgeschichte,
dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, daß die
Krankheitserreger durch irgendeine
Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht
durchtrennt sein muß, oder durch
ein plötzliches Eindringen infektöser Massen in Auge, Mund oder Nase in
den Körper gelangt sind.
Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen."

Nach meinem Verständnis müßte doch diese Klausel auch die bei anderen
Versicherern aufgeführten Krankheiten einschließen, denn wie sonst
sollen Infektionskrankheiten außer über Beschädigung der Haut und/oder
Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase entstehen ? Stellt
sich noch die Frage der Definition von "Massen".

Begehe ich hier einen Denkfehler oder muß ich noch Medizin studieren ?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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