Info der Grundeigentümer zum OLG Urteil beim Versichererwechsel Gebäude

18.02.2013 09:52:25

Im Zweifel "für" den Versicherungsnehmer

In den letzten Wochen und Monaten sorgte ein Urteil des OLG Celle vom
10. Mai 2012 (Az.:8 U 213/11) für Fragen und Diskussionen: Kann im Zuge
eines Versichererwechsels ein Schaden, im vorliegenden Fall handelte es
sich um einen Leitungswasserschaden, weder dem Vor- noch dem
Nachversicherer eindeutig zugeordnet werden, geht diese Unklarheit zu
Lasten des Versicherungsnehmers.

Die Grundeigentümer-Versicherung hat sich hierzu klar positioniert:

Wir lassen Sie und Ihre Kunden nicht im Regen stehen. Kann eindeutig
nachgewiesen werden, welcher Versicherer leistungspflichtig ist, so hat
dieser auch für den Schaden bedingungsgemäß aufzukommen. Lässt sich
jedoch nicht eindeutig zuordnen, in welchen Verantwortungsbereich der
Versicherungsschutz fällt, übernehmen wir, sofern der laufende Vertrag
bei uns besteht und der Schaden bedingungsgemäß gedeckt ist, die Leistung.

Wir folgen damit den Empfehlungen des GDV zum Umgang bei gedehnten
Versicherungsfällen nach einem Wechsel des Gebäudeversicherers.

--
Fairsicherungsbüro
Manfred Gerling

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...