Infos Gruppenunfallversicherung

04.08.2006 12:37:46

Hallo, werte Kollegen,
ich bin auf der Suche nach konkreten Informationen über die steuerliche
Behandlung von Gruppenunfallversicherungen.
Wäre nett, wenn jemand mir diese zumailen könnte.
Die Infos der Gesellschaften scheinen recht dürftig, ausserdem gibt es
widersprüchliche Aussagen.
Es geht um eine Firma, die für 21 ihrer MA eine Gruppenunfallversicherung
für den beruflichen und privaten Bereich abschliessen möchte.
Nach den, bislang mir vorliegenden, Informationen gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der AG schliesst die Versicherung ab und erhält im Leistungsfall die
Entschädigungssumme, die er an den AN weiter leitet. Die Beiträge muss der
AN nicht als Arbeitslohn versteuern, jedoch ist die Zahlung im Leistungsfall
voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Frage am Rande: Was würde im Falle einer Insolvenz der Firma mit einer
solchen Entschädigungssumme passieren?

2. Der AG schliesst die Versicherung ab und vereinbart, dass die AN einen
direkten Anspruch gegenüber dem Versicherer bekommen. Der AN erhält im
Leistungsfall direkt die (steuerfreie) Entschädigungssumme, jedoch ist der
Beitrag für die Gruppenunfallversicherung steuer- und
sozialversicherungspflichtig. Einschränkung besteht, wenn der Beitrag pro MA
max. 62 Euro netto pro Jahr beträgt (Lohnsteuerpauschalisierung gem. §40b
EstG.).

Jetzt kommen die Ergänzungen:
1. "Nach Auffassung des Autors (Prof. Dr. Stefan Homburg) sind die
Leistungen einer Gruppenunfallversicherung, bei der die Ausübung des Rechts
allein dem Arbeitgeber zustehe, bei ihrer Auskehrung an den Arbeitnehmer
nach einem beruflichen Unfall kein steuerbarer Arbeitslohn, sondern vielmehr
typisierendes Schmerzensgeld, das keiner der sieben Einkunftsarten
unterfalle. (Original erschienen in: DStR 12/2005 Heft 52, 2152 - 2155)"

2. Versicherungen des AG:
"Steuerfrei sind Beiträge oder Beitragsteile, die das Unfallrisiko auf
Dienstreisen ( R 37 Abs. 3 LStR ) abdecken und deshalb zu den steuerfreien
Reisekostenvergütungen gehören. Für die Aufteilung eines auf den beruflichen
Bereich entfallenden Gesamtbeitrags in steuerfreie Reisekostenvergütung und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz ist die o.g. Vereinfachungsregelung
anzuwenden."

Sind die getroffenen Aussagen so korrekt? Hat jemand von Euch eine
übersichtliche pdf-Datei, die als Kundeninfo geeignet ist?

Danke vielmals für Eure Mühe

Charly [Name ausgeblendet]

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