Kündigung bei freiwillg Versicherte in der GKV

03.05.2004 09:47:22

Hallo liebe Kollegen,

Wir erleben hier im Moment durch eine gesetzliche AOK ein Schauspiel,
welches ich dieser Form noch nicht erlebt habe:

Ein freiwillig in der AOK versicherte Mandantin hat sich nach längerem hin
und her für eine private Krankenversicherung entschieden und ob man es nun
glaubt oder nicht, sie versucht seid gut einem Monat einen Kündigung Ihrer
Mitgliedschaft bei der AOK zu erreichen. Diese lehnt aber die Kündigung mit
der Begründung ab, sie habe die gesetzliche Bindefrist von 18 Monaten zu
erfüllen.

Da man bei all unseren Gesetzesänderungen leicht die Übersicht verlieren
kann haben wir uns das SGB V §175 Abs. 4 genau angeschaut und dort hat sich
an der Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats nicht geändert.
Die gesetzliche Bindefrist wurde mit 18 Monaten verankert aber auf die
folgenden Ausnahmen: Die Bindefrist gilt nicht, wenn die Kündigung eines
Versicherungsberechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer
Versicherung nach §10 erfüllt sind (Familienversicherung) oder weil keine
Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll.

Wir gehen davon aus, dass beim Wechsel in eine private Krankenversicherung
der zweite Ausnahme Tatbestand erfüllt ist.

Darum unsere Frage, sehen wir das richtig? Und zweitens, an welche Stelle
kann man sich wenden um die AOK abzumahnen und zur Kündigungsbestätigung zu
zwingen?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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