Kündigung nach Annahmebestätigung

12.01.2005 15:35:22

Werte Kollegen,

eine Kundin von uns hat Ende Dezember eine Rentenversicherung abgeschlossen. Sie erhielt am 30. Dezember eine Annahmeerklärung ohne jegliche Vorbehalte / Nachprüfungsabsichten.
Bei der jetzt durchgeführten Bonitätsprüfung durch den VR stellte sich heraus, daß es hier wohl in der Vergangenheit ein Problem gegeben hat (wovon wir nichts wussten). Aufgrund dessen wird der Antrag nunmehr abgelehnt.

Mal abgesehen davon, daß dieser Vertrag unter Kenntnis aller Umstände, durch uns nicht abgeschlossen worde wäre, ist unserer Meinung nach die Ablehnung des VR ungültig.

Welche Meinung haben Sie?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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